Du betrachtest gerade Chancen nutzen durch das Qualifizierungschancengesetz
Conny Gärtner, BVMW mit Mario Fränk und Ioanna Kafterani von Brainymotion GmbH, zu: Chancen nutzen durch das Qualifizierungschancengesetz, Foto: Andreas Wetzel

Chancen nutzen durch das Qualifizierungschancengesetz

Unternehmen und Mitarbeitende profitieren von den neuen Fördermöglichkeiten des 2024 novellierten Qualifizierungschancengesetz (QCG). Wie nutzen Sie die Chancen des QCG? Das erläutern Mario Fränk, Geschäftsführer der Brainymotion GmbH, und Ioanna Kafterani, Fachbereichsleitung Bildungsprojekte bei Brainymotion im Vitamin C-Interview mit Cornelia Gärtner, Leiterin der Wirtschaftsregion Rhein-Main, Der Mittelstand, BVMW e. V.

Herausforderungen am Arbeitsmarkt

  • Fachkräftemangel: Mario Fränk bringt den in vielen Branchen längst Realität gewordenen Expertenengpass plakativ auf dem Punkt. „Menschen und Unternehmen werden nicht von KI ersetzt, sondern von solchen, die KI einsetzen“. Wer nicht in Weiterbildungen investiert, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren.
         
  • Turbo-Digitalisierung und KI-Revolution: Das Tempo der aktuellen technologischen Neuerungen ist mit der Einführung der Dampfmaschine vergleichbar. Wer jetzt nicht aktiv mitmacht, wird vom Wandel überrollt. Das QCG bietet gerade in Transformationsphasen wie Energiewende oder KI-Implementierung wichtige Unterstützung, betont Ioanna Kafterani.

“Kompliziert ist nur der Name. So gut können Sie Ihre Chancen nutzen: Mit brainymotion kommen Sie gut durch das Qualifizierungschancengesetz.”

Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber

  • Kostensenkung und Lohnkostenzuschuss
    Über das QCG können sich Unternehmen bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten und einen Großteil der Lohnfortzahlung erstatten lassen. So fallen finanzielle Hürden. Damit können selbst kleine Betriebe ihren Mitarbeitenden die notwendigen und zeitintensiven Qualifizierungen ermöglichen.
       
  • Mitarbeiterbindung und Fachkräfteaufbau
    Weiterbildung wirkt motivierend und bindet wertvolles Personal. Fehlende Skills können Unternehmen gezielt intern aufbauen. Das ist häufig besser, als auf dem überhitzten Arbeitsmarkt neue Talente zu rekrutieren.

Arbeitnehmer

  • Kostenfreie, hochwertige Qualifizierung
    Beschäftigte behalten ihr volles Gehalt und müssen keine Kursgebühren bezahlen. Trotzdem scheuen Unternehmen den vermeintlichen Aufwand. Kafterani fegt das Vorurteil vom Tisch: „Viele denken, es sei kompliziert – dabei ist es heute sehr digital und unkompliziert.“
       
  • Karriere- und Zukunftschancen
    Neue Zertifikate, digitale Kompetenzen und sogar nachgeholte Berufsabschlüsse erhöhen die persönliche Wettbewerbsfähigkeit. Die öffnen Türen zu den jetzt gefragten Tätigkeitsfeldern.

Fördervoraussetzungen

Ioanna Kafterani fasste die wesentlichen Kriterien zusammen:

  1. Akkreditierter Bildungsträger (AZAV-Zulassung) und zugelassene Maßnahme
       
  2. Mindestens 120 Unterrichtseinheiten (Voll- oder Teilzeit; berufsbegleitend möglich)
       
  3. Individueller Qualifizierungsbedarf: Nachweis, dass die Weiterbildung für die Arbeitswelt von morgen erforderlich ist (Digitalisierung, KI, Engpassberufe)
       
  4. Vier-Jahres-Regel: Die letzte geförderte Qualifizierung oder der Berufsabschluss liegt mindestens vier Jahre zurück (Für KMU und Ü-45-Jährige gibt es Ausnahmen.)
       
  5. Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis: Die Förderung läuft über den Arbeitgeber. Der stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

Einen wichtigen Tipp hat Kafterani: Für größere Gruppen gibt es Sammelanträge. Dann braucht nicht jede Person einzeln den Prozess neu zu durchlaufen.

Staffelung der Zuschüsse

Mario Fränk erläuterte die abgestuften Förderquoten:

  • Unternehmen < 50 Mitarbeitende: bis zu 100 % Kostenübernahme und bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss
       
  • 50-499 Mitarbeitende: bis zu 50 % Weiterbildungskosten und bis zu 50 % Lohnkosten
       
  • ≥ 500 Mitarbeitende: bis zu 25 % Weiterbildungskosten und bis zu 25 % Lohnkosten

Bei Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder hohem Qualifizierungsbedarf (mindestens 20 % der Belegschaft) gibt es Aufschläge von 5 %. Für den nachgeholten Berufsabschluss sind in allen Betriebsgrößen 100 % Förderung möglich.

Praktische Tipps

  1. Frühzeitig beraten lassen
    Nehmen Sie Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Eine kostenlose Erstberatung klärt Förderfähigkeit, benötigte Unterlagen und Vorgehen.   
       
  2. Maßnahme und Träger auswählen
    Suchen Sie gemeinsam mit dem Mitarbeitenden eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung aus. Holen Sie Kursbestätigung und Kostenvoranschlag ein.   
       
  3. Antrag vor dem Start der Maßnahme stellen
    Der Arbeitgeber reicht den vollständigen Antrag (Lebenslauf, Qualifikations-Nachweise, Kursanmeldung, Begründung des Qualifizierungsbedarfs) online oder per Formular ein.   
       
  4. Bewilligungsbescheid abwarten
    Achtung: Ein Kurs darf erst nach schriftlicher Zusage starten, sonst entfällt die Förderung. 
        
  5. Nachweise einreichen
    Nach Abschluss des Kurses werden die Teilnahmebestätigung, das Zertifikat und die Rechnungen eingereicht. Die Erstattung der Lohnkosten erfolgt nach Prüfung der Unterlagen, während die Weiterbildungsgebühren direkt zwischen der Arbeitsagentur und dem Bildungsträger abgerechnet werden. Übrigens können zusätzlich Fahrt- und Betreuungskosten geltend gemacht werden.

Ioanna Kafterani empfiehlt, den Antrag detailliert vorzubereiten, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden: „Je besser der Antrag, desto schneller die Bewilligung“.

Fazit: Chancen nutzen durch das Qualifizierungschancengesetz

Das Vitamin C-Interview mit Mario Fränk und Ioanna Kafterani verdeutlicht: Das Qualifizierungschancengesetz ist ein leistungsstarkes Instrument im digitalen Strukturwandel und Kampf gegen den Fachkräftemangel.

  • Unternehmen reduzieren Kosten, binden und entwickeln Mitarbeitende gezielt weiter.
       
  • Arbeitnehmer profitieren von kostenfreien Kursen, Lohnsicherung und verbesserten Karrierechancen.

Take-away: Wer heute nicht weiterbildet, riskiert morgen den Wettbewerbsnachteil. Dank QCG sind die finanziellen Hürden niedriger denn je. Nun liegt es an Arbeitgebern und Beschäftigten, gemeinsam die Chance zu ergreifen und sich für die Arbeitswelt von morgen fit zu machen.

Weitergehende Informationen

Hilfen zum Thema Qualifizierungschancengesetz

mein NOW – Weiterbildungssuche

  1. Starten Sie eine Suche nach dem gewünschten Bildungsangebot oder Berufsfeld oder eines der Themenfelder anklicken.
       
  2. Nutzen Sie den Filter „Förderart – Bildungsgutschein“.
       
  3. Die angezeigten Kurse und Anbieter sind nach AZAV zertifiziert. Denn dies ist Voraussetzung für die Gutscheinförderung.

Kontakt

brainymotion GmbH
Ioanna Kafterani
ioanna.kafterani@brainymotion.de
Tel. +49 89 9 54 59 44 34
Ionna Kafteranie auf LinkedIn
https://brainymotion.de/

Cornelia Gärtner
Der Mittelstand, BVMW e. V.
Geschäftsstelle FrankfurtRheinMain / Leiterin der Wirtschaftsregion Rhein-Main
cornelia.gaertner@bvmw.de
Mobil: +49 172 69 027 01
Cornalia Gärtner auf LinkedIn
www.bvmw.de/frankfurt-am-main

Video zu Vitamin C: Chancen nutzen durch das Qualifizierungschancengesetz

Vitamin C - Interview mit Conny Gärtner

Vitamin C ist nicht nur gesund. Es ist bekanntlich auch ein Business Booster. Erst recht, wenn ConnyUnity Sie ins rechte Licht rückt und ungehemmt strahlen lässt. Das Paket sollte in keiner BVMW-Business-Apotheke fehlen.

Cornelia Gärtner

Netzwerkprofi mit großer Freude an wertschätzender Kommunikation, Erfolg und daran, Menschen in Kooperation zu bringen. (Dipl. Soziologin & Informatik-Betriebswirtin (VWA) & City-Managerin & Industriekauffrau & Betriebliche Gesundheitsmanagerin & Inhaberin der ConnyUnity & Repräsentantin Der Mittelstand