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Vitamin C Unternehmerinterview Conny Gärtner mit Martin Seimetz, CEO KJK ESG Advisory, zum Thema ESG-Reporting für KMU

ESG-Reporting für KMU – Pflichten und Chancen für Unternehmen

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ESG-Reporting beschäftigt viele Unternehmen. ESG steht für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung und betrifft das gesamte Unternehmen – ganzheitlich. Auch die Mitarbeiter müssen bei diesem Veränderungsprozess mitgenommen werden. Es geht nicht nur darum, Zahlen nach ESG zu berichten.
Deswegen spricht KEA von „Implementierung von ESG“ und nicht von „ESG Reporting“.

KJK ESG Advisory – abgekürzt „KEA“ – ist darauf spezialisiert, mittelständische Unternehmen bei der Einführung von ESG zu unterstützen.

Conny Gärtner klärt mit Martin Seimetz von KJK ESG-Advisory GmbH die wichtigsten Aspekte rund um ESG für mittelständische Unternehmen.

Um welche der 17 UN-Ziele für Nachhaltigkeit geht es bei der Arbeit mit Unternehmen?

Jedes Unternehmen ist speziell. Auch wenn alle 17 Ziele bei Unternehmensanalysen bedacht werden, ist natürlich nicht jedes Ziel für jedes Unternehmen relevant. Die ESG-Implementierung wird daher – zusammen mit dem Unternehmen – auf relevante Themen zugeschnitten. Dabei werden Kostenvorteile (Umsatz- und Ertragsvorteile) und auch Chancen realisiert.

Viele Unternehmen haben schon erkannt, dass Ihre Produkte von nachhaltigerer Beschaffung und Produktion profitieren. An diesem Aspekt wird in vielen Unternehmen gearbeitet.

Die 17 UN-Ziele betreffen sehr viele Felder und eben nicht nur CO2, Energie und Elektromobilität. Nur über diese Aspekte nachzudenken, reicht nicht für ein ESG-Reporting. Im Bereich der Umwelt geht es nicht nur um CO2, sondern auch z. B. um Wasser und Biodiversität.

Bewerber achten auf ESG

In den Bereichen Soziales und Unternehmensführung gibt es andere Kosten- und Ertragsvorteile, wie z. B. die Erhöhung der Attraktivität der Firma für die Mitarbeiter. Verlässt ein Mitarbeiter ein Unternehmen, entstehen Kosten von etwa TEUR 50-70 für die Neueinstellung und Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters.

Unternehmen, die gute Mitarbeiter haben wollen, müssen damit rechnen, dass Bewerber darauf schauen, dass ein Unternehmen eine eigene, spezifische Antwort auf das Thema ESG hat.

Beim Thema Unternehmensführung gibt es mittlerweile Gesetze, die sanktionsbewehrt sind. So geht es hier auch um Risikominimierung und die langfristige Basis des Unternehmens.

Reagieren auf globale Veränderungen

Erfolgreiche Unternehmen haben bisher vieles richtig gemacht. Jetzt verändern sich jedoch die Rahmenbedingungen. Veränderungen der globalen Märkte haben Einfluss auf die Exportsituation und erfordern Veränderungsprozesse in den Unternehmen. Solche Veränderungsprozesse funktionieren immer dann am besten, wenn Unternehmer sie aktiv angehen, also „vom Fahrersitz aus“ und nicht nur reagieren – im „Beifahrersitz sitzen“.

Es gibt viele Punkte, die eher die Chancen betonen als das Reporting. Das ESG-Reporting muss zwar erfüllt werden, kann aber eher als Katalysator angesehen werden als im Fokus zu stehen. Wer nur die Reporting-Anforderungen im Blick hat, wird – um im Bild zu bleiben – auf den Beifahrersitz gedrückt – keine gute Situation.

ESG, CSRD und anderen Begriffe – die wichtigsten Abkürzungen

Die SDGs – Sustainable Development Goals (deutsch: Nachhaltigkeitsziele) der UN sind ESG-Richtlinien.

ESG steht für Ecological, Social and Corporate Governance (deutsch: Umwelt, Soziales und Gute Unternehmensführung) und damit für die grundlegende Methodik.

Daraus abgeleitet gibt es in Europa gesetzliche Rahmenwerke, angefangen bei einer Taxonomie für Nachhaltigkeit, über die CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive (deutsch: Unternehmens-Berichterstattungs-Grundlage) bis hin zu Gesetzen wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

Wichtig ist, dass es auf der EU-Ebene mittlerweile ein gutes Verständnis dafür gibt, welche Standards Anwendung finden. Es gibt nicht eine Schablone für alle Unternehmen, sondern Standards und Prozesse werden definiert, um die Unternehmenssituation zu analysieren und Transparenz zu schaffen. Das ist zwar komplex, aber beherrschbar. KEA ist hierfür ein guter Partner.

Welche Unternehmen sind berichtspflichtig?

Berichtspflichtig sind Unternehmen, für die 2 der folgenden Kriterien zutreffen: 20 Millionen Euro Bilanzsumme, 40 Millionen Umsatz oder 250 Mitarbeitende. Die Berichtspflicht beginnt, je nach Unternehmensgröße, zwischen 2024 und 2028.

Soweit das grobe Rahmenwerk. Tatsache ist jedoch, dass Unternehmen auch schon früher davon profitieren, wenn sie sich den mit ESG verbundenen Veränderungsprozessen stellen. Diese Veränderungen brauchen Zeit und Ressourcen und sollten nicht zu knapp vor der regularischen Berichtspflicht angegangen werden – von entgangenen Chancen gar nicht zu sprechen.

Zudem verlangen viele größere Unternehmen von ihren Zulieferern heute schon Umsetzung der Anforderungen durch das Lieferkettensorgfaltsgesetz und übertragen ihre rechtliche Verantwortung – und damit die Berichtspflicht – auch auf ihre Lieferanten. So kommen auch KMU zunehmend in die Pflicht. Mit der Situation müssen Unternehmen vernünftig umgehen.

Außerdem gibt es – auch schon in der Vergangenheit und losgelöst von ESG-Regularien – Interessensgruppen, die von einem Unternehmen wissen wollen, wo es unternehmerisch steht, zum Beispiel Mitarbeiter, Finanzierungspartner/Banken, Lieferanten und Kunden.

Die neuesten Fassungen der Regularien der Europäischen Union für die Erstellung von ESG-Reports berücksichtigen bereits, dass nicht jeder Aspekt für jedes Unternehmen relevant ist. Jedes Unternehmen hat seine Position im Markt und innerhalb einer Branche und braucht eine andere Strategie für die Implementierung von ESG.

Es spricht viel dafür, das Thema CSRD aktiv anzugehen und an Prozesse zu koppeln, die schon implementiert ist. Viele Aspekte sind ist durch die Jahresbilanzpflicht bereits etabliert, und können ergänzt werden durch die ESG-Aspekte.

Mit der erweiterten EU-Berichtspflicht wird die sogenannte doppelte Materialität („Double Materiality“) in den Fokus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gerückt.

Doppelte Materialität bedeutet, dass Unternehmen Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven betrachten. Die eine Perspektive ist die sogenannte Outside In-Perspektive. Hier müssen Unternehmen betrachten, welche Auswirkungen Nachhaltigkeitsfaktoren und der Umgang mit diesen durch das Unternehmen, wie z. B. der Klimawandel oder Biodiversität auf den Unternehmenserfolg und künftige Cashflows haben. Alles, was den Unternehmenswert beeinflusst, ist zu berücksichtigen.

Die andere Perspektive ist die sogenannte Inside Out-Perspektive. Aus dieser sollen Unternehmen betrachten, welche Auswirkungen das unternehmerische Handeln auf andere, d.h. auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt hat.

Stufenweise Implementierung

Zunächst wird mit der Geschäftsleitung zusammen analysiert, welche Aspekte schon implementiert sind und wofür das Unternehmen steht.

Auf der Basis wird ein Fahrplan (das ist der wichtigste Schritt im ganzen Prozess) für eine schrittweise Implementierung entwickelt, je nach Relevanz für das Unternehmen.

Die Implementierung folgt dem Fahrplan. So sitzt das Unternehmen „im Fahrersitz“ und kann die verschiedenen Interessensgruppen bedienen, da relativ früh im Prozessein erstes, rudimentäres Reporting implementiert wird. Durch den Veränderungsprozess wird auch die Resilienz des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Einflüsse, Marktveränderungen und Entwicklungen gestärkt.

Die Rolle von KJK ESG Advisory

KEA versteht sich als Unterstützung für den Unternehmer – wie die Stützräder beim Fahrradfahren lernen. KEA hilft, durch den Regulationsdschungel durchzufinden und für das Unternehmen das richtige Konzept zu entwickeln.

Hilfe zur Selbsthilfe ist das Ziel. Unternehmen, die selbst an ihrem Konzept arbeiten, denken konstruktiv über Chancen und Minimierung der Risiken nach, was mittelfristig zu einem guten EBITDA-Beitrag (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte) führt.

Die KEA-Berater begleiten die Konzepterstellung in gemeinsamer Arbeit mit Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer individuellen Situation.

Jedes Unternehmen hat in den für sie relevanten UN-Zielen schon Themen umgesetzt, auch wenn sie noch nicht bewusst über ESG nachgedacht haben. Diese Anfänge werden analysiert, aufgegriffen und weiterentwickelt, um eine Zukunftsstory für das Unternehmen zu entwickeln.

KEA ist Ansprechpartner für alle Aspekte rund um ESG, ob es um das Lieferkettensorgfaltsgesetz geht oder darum, erst einmal eine Orientierung zu bekommen, wie das Thema überhaupt angegangen wird.

Martin Seimetz rät Unternehmern, in Ruhe zu überlegen und zu sortieren, welcher Schritt bei all den Anforderungen, die auf einen einprasseln, der wichtigste ist. Was von den Anforderungen ist relevant, was bringen sie mir, wie stehen meine Interessensgruppen dazu? Auf der Basis kann dann überlegt werden, wofür das Unternehmen steht und wie relevante Anforderungen angegangen werden. Auf keinen Fall „mal schnell ein Reporting etablieren“.

Die Implementierungen von ESG lässt sich auch nicht delegieren, da sie das Unternehmen ganzheitlich betrifft.

KEA hilft bei der Umsetzung, aber die ESG-Implementierung muss für das Unternehmen eine strategische Relevanz haben, hinter der die Geschäftsführung steht.

Kontakt:
Martin Seimetz, Geschäftsführender Gesellschafter
martin.seimetz@kjk-esg-advisory.de
+49 7732 939 1093

www.kjk-esg-advisory.de

Vitamin C – Wissen für ein effektives Unternehmer-Netzwerk

In dieser Reihe spricht Conny Gärtner mit Unternehmerinnen und Unternehmern. Deren Erfahrung und Wissen anderen hilft, ihren Job leichter zu machen.

Cornelia Gärtner
Regional Director 
Der Mittelstand, BVMW e.V.
Geschäftsstelle FrankfurtRheinMain / Wirtschaftsregion Rhein-Main
cornelia.gaertner@bvmw.de
+49 172 69 027 01