Künstliche Intelligenz (KI) ist in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Arbeitswelt gerückt. Während KI-Systeme viele Möglichkeiten bieten, die Effizienz und Produktivität zu steigern, bringen sie auch rechtliche Herausforderungen mit sich. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie sich der Einsatz von KI auf das Arbeitsrecht auswirkt und welche Chancen sowie Risiken damit verbunden sind. Zu Gast im Vitamin C-Interview ist Patrick Loeke von Bluedex Labour Law.
Diskriminierung durch KI-gestützte Entscheidungen
Einer der größten Diskussionspunkte ist die Frage der Diskriminierung. Wenn KI-Systeme Entscheidungen im Bewerbungsprozess oder bei der Personalauswahl treffen, besteht die Gefahr, dass unbewusst Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen stattfindet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht hier besondere Schutzrechte für Arbeitnehmer vor.
Arbeitgeber müssen daher sehr sorgfältig prüfen, welche Daten und Kriterien sie in die KI-Systeme einspeisen. Selbst wenn das Geschlecht oder die Herkunft explizit aus den Entscheidungskriterien herausgenommen werden, könnte bei der Berücksichtigung anderer Faktoren (wie z.B. Berufserfahrung oder Elternzeit) dennoch eine (indirekte) Diskriminierung angenommen werden, auch wenn dies gar nicht beabsichtigt war. Regelmäßige Kontrollen und Anpassungen der KI-Systeme sind daher unerlässlich, um Diskriminierungen bzw. entsprechende Rechtsstreite zu vermeiden.
Höchstpersönliche Arbeitsleistung und Betrug
Ein weiteres Thema ist die Frage, inwieweit der Einsatz von KI die höchstpersönliche Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer infrage stellt. Wenn KI-Systeme Teile der Arbeitsaufgaben übernehmen oder sogar eigenständig Lösungen erarbeiten, ist es fraglich, ob das noch als die persönliche Leistung des Arbeitnehmers gilt.
Hier sind klare Regelungen und Transparenz zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig. Arbeitnehmer sollten offen kommunizieren, wenn sie KI-Unterstützung in Anspruch nehmen. Andererseits müssen Arbeitgeber auch definieren, in welchem Umfang der Einsatz von KI erlaubt oder verboten ist und wann die persönliche Arbeitsleistung des Mitarbeiters erforderlich ist.
Überwachung und Kontrollmöglichkeiten
Der Einsatz von KI eröffnet Arbeitgebern auch neue Möglichkeiten der Überwachung und Kontrolle. Videoüberwachung, Auswertung von Tastatureingaben oder Bewegungsprofilen können zur Leistungsbeurteilung und Verhaltenskontrolle genutzt werden. Hier ist jedoch das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Arbeitgeber müssen genau abwägen, welche Kontrollmaßnahmen verhältnismäßig und rechtlich zulässig sind. Pauschale Überwachung ohne konkreten Anlass ist in der Regel nicht erlaubt. Stattdessen sollte der Arbeitgeber klare Regeln für den Umgang mit KI und Datenschutz im Unternehmen entwickeln, bei Vorhandensein eines Betriebsrates in Zusammenarbeit mit diesem.
Chancen durch den Einsatz von KI
Trotz der rechtlichen Herausforderungen bietet der Einsatz von KI im Arbeitskontext vor allem auch große Chancen. KI-Systeme können Routineaufgaben übernehmen und Arbeitnehmer von zeitaufwendigen, repetitiven Tätigkeiten entlasten. So können sie sich auf anspruchsvollere, kreativere und strategischere Aufgaben konzentrieren.
Darüber hinaus kann KI bei der Personalauswahl und -entwicklung eine objektivere Entscheidungsgrundlage liefern, gerade wenn es nicht lediglich um 2-3 Bewerber geht. Wenn KI-Systeme Bewerbungen und Leistungsprofile analysieren, können Unternehmen Talente unter Umständen besser identifizieren und fördern, ohne dass Vorurteile oder subjektive Einschätzungen eine Rolle spielen.
Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit KI ist entscheidend
Der Einsatz von KI im Arbeitskontext birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Entscheidend ist, dass klare Regeln und Leitlinien für den Umgang mit KI-Systemen gelten. Nur so kann der Einsatz von KI die Arbeitswelt tatsächlich verbessern, ohne dass der Arbeitgeber finanziellen Risiken oder einer Rufschädigung ausgesetzt ist oder die Rechte der Beschäftigten gefährdet werden.
Unternehmen sollten daher proaktiv die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, ggf. auch Mitarbeitende einbinden und KI-Systeme regelmäßig auf die Zulässigkeit und die Auswirkungen (mögliche Diskriminierung oder Überschreitung der Kontrollbefugnisse) überprüfen. Nur so können die Chancen der Digitalisierung verantwortungsvoll genutzt werden.
Um ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir sehr sparsam Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Ohne Zustimmung können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.