Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie – Notwendige Anpassungen der Arbeitsverträge
Am 23. Juni 2022 wurde im deutschen Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen verabschiedet. Mit der Richtlinie sollen die Arbeitsbedingungen in den Mitgliedsstaaten verbessert werden. Ab dem 1. August kommt hierdurch auf die Arbeitgeber ein Mehraufwand in Bezug auf die Gestaltung neuer Arbeitsverträge zu. Altverträge sind ebenfalls betroffen, entweder wenn eine Änderung bevorsteht oder auf Verlangen eines jeden Arbeitnehmers.
Und darum geht es:
Umsetzung der sog. „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in nationales Recht
Umfassende Änderungen im Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsrecht
Ab 1. August 2022 gelten die Vorgaben für alle Arbeitsverhältnisse
Herausforderungen: Erhöhte Informations-, Nachweis- und Begründungspflichten
Kurze Fristen: Anpassung teils innerhalb von 7 Tagen erforderlich
Drohende Bußgelder
Handlungsoptionen für Arbeitgeber
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