Entsendungen in das europäische Ausland haben sich zu einem echten „Bürokratiemonster“ für den Mittelstand entwickelt.
Seit 2010 benötigen Mitarbeiter für jede dienstliche Reise ins EU-Ausland eine Bescheinigung über ihre Sozialversicherung. Die A1-Bescheinigung und Arbeitnehmerfreizügigkeit sollen die Dienstleistungsfreiheit stärken. Doch der tatsächliche Bürokratieaufwand ist für Unternehmen enorm. Informieren Sie sich bei uns wie sie eine A1-Bescheinigung beantragen und was Sie darüber wissen müssen.
Einfach zu unserer Veranstaltung am 30.08.2022 zu BLUEDEX Labour Law nach Frankfurt am Main kommen oder online (auf LinkedIn live) zuschauen.
Hier finden Sie auf der Seite des Verbandes Der Mittelstand. BVMW e. V. Informationen.
Wenn Sie weitere Informationen zur A1-Bescheinigung haben wollen, finden Sie hier mehr zum Thema:
Netzwerkprofi mit großer Freude an wertschätzender Kommunikation, Erfolg und daran, Menschen in Kooperation zu bringen.
(Dipl. Soziologin & Informatik-Betriebswirtin (VWA) & City-Managerin & Industriekauffrau & Betriebliche Gesundheitsmanagerin & Inhaberin der ConnyUnity & Repräsentantin Der Mittelstand
Cookie-Zustimmung verwalten
Um ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir sehr sparsam Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Ohne Zustimmung können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.