You are currently viewing Das neue Nachweisgesetz: Zum 1. August 2022 gelten neue Pflichten für Arbeitsverträge!
Dr. Christian Bitsch, Referent, 25.07.2022: BVMW-Wissenswert: Neue Pflichten bei Arbeitsverträgen zum 1. August 2022!

Das neue Nachweisgesetz: Zum 1. August 2022 gelten neue Pflichten für Arbeitsverträge!

Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie – Notwendige Anpassungen der Arbeitsverträge

Am 23. Juni 2022 wurde im deutschen Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen verabschiedet. Mit der Richtlinie sollen die Arbeitsbedingungen in den Mitgliedsstaaten verbessert werden. Ab dem 1. August kommt hierdurch auf die Arbeitgeber ein Mehraufwand in Bezug auf die Gestaltung neuer Arbeitsverträge zu. Altverträge sind ebenfalls betroffen, entweder wenn eine Änderung bevorsteht oder auf Verlangen eines jeden Arbeitnehmers.

Und darum geht es:

  • Umsetzung der sog. „Arbeitsbedingungenrichtlinie“ in nationales Recht

  • Umfassende Änderungen im Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsrecht

  • Ab 1. August 2022 gelten die Vorgaben für alle Arbeitsverhältnisse

  • Herausforderungen: Erhöhte Informations-, Nachweis- und Begründungspflichten

  • Kurze Fristen: Anpassung teils innerhalb von 7 Tagen erforderlich

  • Drohende Bußgelder

  • Handlungsoptionen für Arbeitgeber

Informieren Sie sich vor Ort oder online direkt beim Experten!

Gärtner Cornelia

Netzwerkprofi mit großer Freude an wertschätzender Kommunikation, Erfolg und daran, Menschen in Kooperation zu bringen. (Dipl. Soziologin & Informatik-Betriebswirtin (VWA) & City-Managerin & Industriekauffrau & Betriebliche Gesundheitsmanagerin & Inhaberin der ConnyUnity & Repräsentantin Der Mittelstand