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Conny Gärtner im Interview mit Rechtsanwalt Patrick Loeke, Bluedex Labour Law

Alles, was Sie über das Urlaubsrecht wissen müssen: Ein Interview mit Rechtsanwalt  Patrick Loeke, Bluedex Labour Law

Das Urlaubsrecht ist ein zentrales Thema im deutschen Arbeitsrecht, welches oft für Verwirrung sorgt. Arbeitnehmer fragen sich, wie viel Urlaub ihnen zustehe, ob sie während des Urlaubs erreichbar sein müssten, und was passiere, wenn sie ihren Urlaub nicht nehmen könnten. Arbeitgeber stehen ebenfalls vor Herausforderungen, insbesondere bei der Abgeltung von Resturlaub.

Im Experteninterview mit Rechtsanwalt  Patrick Loeke, Bluedex Labour Law, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erfahren Sie, was Sie über das Urlaubsrecht in Deutschland wissen müssen.

Conny Gärtner im Interview mit Patrick Loeke, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Bluedex Labour Law

Was ist das Urlaubsrecht?

Das Urlaubsrecht in Deutschland regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf bezahlten Erholungsurlaub. Dies ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und gewährt Arbeitnehmern das Recht auf Erholung und Freizeit. Dieses Recht gilt für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Beschäftigungsverhältnis.

Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Laut BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr. Dies entspricht vier Wochen Urlaub. In der Regel wird der Urlaubsanspruch jedoch in vollen Werktagen berechnet, abhängig von den tatsächlichen Wochenarbeitstagen. Ein Arbeitnehmer hat stets so viele Urlaubstage, wie er bräuchte, um vier Wochen nicht arbeiten zu müssen.

 

Hinweispflicht des Arbeitgebers

Nach einem Urteil des EuGH 2018 und des BAG 2019, obliegt dem Arbeitgeber die Pflicht, seine Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass sie noch Urlaub haben und darauf hinzuwirken, dass sie diesen auch nehmen. Kommt der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nicht nach, dann verfällt der nicht genommene Urlaub nicht.
Patrick Loeke rät seinen Mandanten dazu, diesen Hinweis jährlich zu Beginn des Urlaubsjahres schriftlich zu verfassen und die Arbeitnehmer die Kenntnisnahme bestätigen zu lassen. Das sei zwar bürokratischer Aufwand, vermeide aber unschöne Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.

Begrifflichkeiten: Urlaubsentgeld und Urlaubsgeld

Urlaubsentgelt ist die Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs, ohne dass der Arbeitnehmer eine Arbeitsleistung dafür erbringen muss. Urlaubsgeld ist dagegen eine freiwillige Sonderzahlung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn der Urlaub innerhalb der Restvertragslaufzeit nicht mehr vollständig gewährt werden kann. So wird dann der nicht genommene Urlaub in Geld ausbezahlt.

Gekündigte Arbeitnehmer, deren Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird, können für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von ihrer Arbeitspflicht freigestellt werden. Durch eine solche Freistellung kann noch bestehender Resturlaub abgegolten werden. Wichtig ist dabei aber die Formulierung, dass die Freistellung „unwiderruflich unter Anrechnung des Resturlaubs“ erfolgt. Durch eine solche Formulierung ist es im Gegenzug nicht mehr möglich, die Freistellung zu widerrufen und den gekündigten Arbeitnehmer doch noch bis Ablauf der Kündigungsfrist zu beschäftigen, sollte sich nach der Freistellung doch noch ein entsprechender Arbeitsbedarf herausstellen.

Erreichbarkeit im Urlaub

Ein weiteres häufiges Thema ist die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern während des Urlaubs. Arbeitnehmer sind während ihres Urlaubs grundsätzlich nicht zur Erreichbarkeit verpflichtet, um komplett abschalten zu können. Er oder sie muss keine E-Mails beantworten, keine Meetings wahrnehmen und auch keine Telefonate führen. Ausnahmen sind nur in absoluten Notfällen erlaubt. 

Achtung: Wenn der Urlaub durch Anrufe oder ähnliches unterbrochen wird, gelten diese konkreten Tage nicht als Urlaub und müssen nachgewährt werden.

Einschränkungen im Urlaub

Das Urlaubsrecht erlaubt Arbeitnehmern die freie Gestaltung ihrer Urlaubszeit. Sie können entscheiden, wie sie ihren Urlaub verbringen möchten. Selbst riskante Sportarten oder Aktivitäten („aktive Erholung“) sind erlaubt, solange keine grobe Fahrlässigkeit (Verschulden gegen sich selbst) vorliegt und am Ende des Urlaubs die Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt ist.

Resturlaub

Das Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist, ansonsten verfällt er. Nicht genommener Resturlaub des Vorjahres kann nur in die ersten drei Monate des Folgejahres übernommen werden und das nur, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen.

Das nationale Arbeitsrecht, und damit das Urlaubsrecht, wird zunehmend durch das europäische Recht geprägt. Nach Ansicht des EuGH, welcher sich das BAG anschloss, darf auch bei dauerkranken Arbeitnehmern der (gesetzliche Mindest‑) Urlaub nicht ohne weiteres verfallen. Nach mehreren Entscheidungen zu diesem Thema ist aber nun geklärt, dass der Urlaub dauererkrankter Arbeitnehmer 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt.

Urlaubstage, die über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehen, können arbeitsvertraglich anders geregelt werden.

Fazit

Das Urlaubsrecht in Deutschland ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts, der für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen relevant ist. Im Experteninterview mit Rechtsanwalt  Patrick Loeke, Bluedex Labour Law, wurden grundlegenden Aspekte des Urlaubsrechts beleuchtet und dazu häufig gestellte Fragen beantwortet.

Es ist entscheidend, dass Arbeitnehmer ihre Urlaubsansprüche kennen und ihren Urlaub rechtzeitig planen, um so Konflikte zu vermeiden. Arbeitgeber sollten sich der Pflichten in Bezug auf die Urlaubsabgeltung bewusst sein und sicherstellen, dass Arbeitnehmer während des Urlaubs nicht unnötig belastet werden.

Das Urlaubsrecht dient dazu, die Erholung der Arbeitnehmer zu gewährleisten und sollte von allen Beteiligten respektiert werden.

Im Video gibt es zusätzlich Fallbeispiele zu weiteren verschiedenen Punkten.

Kontakt:
Patrick Loeke, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bluedex Labour Law
patrick.loeke@bluedex.de
+49 69 789048-50

www.bluedex.de

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Cornelia Gärtner
Regional Director 
Der Mittelstand, BVMW e.V.
Geschäftsstelle FrankfurtRheinMain / Wirtschaftsregion Rhein-Main
cornelia.gaertner@bvmw.de
+49 172 69 027 01