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A1-Bescheinigung – Wer denkt bei Geschäftsreisen ans Sozialversicherungsrecht? (Bild: BVMW.de)

Dienstreise ins Ausland: A1-Bescheinigung nicht vergessen!

Entsendungen in das europäische Ausland haben sich zu einem echten „Bürokratiemonster“ für den Mittelstand entwickelt.

Seit 2010 benötigen Mitarbeiter für jede dienstliche Reise ins EU-Ausland eine Bescheinigung über ihre Sozialversicherung. Die A1-Bescheinigung und Arbeitnehmerfreizügigkeit sollen die Dienstleistungsfreiheit stärken. Doch der tatsächliche Bürokratieaufwand ist für Unternehmen enorm. Informieren Sie sich bei uns wie sie eine A1-Bescheinigung beantragen und was Sie darüber wissen müssen.

Einfach zu unserer Veranstaltung am 30.08.2022 zu BLUEDEX Labour Law nach Frankfurt am Main kommen oder online (auf LinkedIn live) zuschauen.

Hier finden Sie auf der Seite des Verbandes Der Mittelstand. BVMW e. V. Informationen.

Wenn Sie weitere Informationen zur A1-Bescheinigung haben wollen, finden Sie hier mehr zum Thema:

  1. Europas unsichtbare Grenzen – wie die A1-Bescheinigung Dienstreisen erschwert 
  2. Stimmen aus Praxis und Politik
  3. Hier kann die Dienstreise zur Kostenfalle werden
  4. A1_Informationen zum Vordruck A1 und zu seiner Verwendung.pdf

Gärtner Cornelia

Netzwerkprofi mit großer Freude an wertschätzender Kommunikation, Erfolg und daran, Menschen in Kooperation zu bringen. (Dipl. Soziologin & Informatik-Betriebswirtin (VWA) & City-Managerin & Industriekauffrau & Betriebliche Gesundheitsmanagerin & Inhaberin der ConnyUnity & Repräsentantin Der Mittelstand